Gestern meldete die TAZ, dass ein muslimischer Schüler das Recht hat, in Unterrichtspausen im Schulgebäude zu beten.
Das Urteil, das ich nicht in Gänze sondern nur aus der Presse kenne, sagt aber laut TAZ auch:
Die Entscheidung sei aber nicht so zu verstehen, dass… ein Gebetsraum eingerichtet werden müsse. Der Gebetswunsch habe sich vielmehr in den organisatorischen Rahmen der Schule einzuordnen. Die Neutralitätspflicht des Staates verlange in erster Linie Zurückhaltung bei eigenen Aktivitäten. Sie gebiete jedoch nicht, gegen religiöse Betätigungen von Schülern vorzugehen – auch nicht, um Andersgläubige oder Nichtgläubige in ihrer „negativen Bekenntnisfreiheit“ zu schützen.
Quelle: TAZ
Es wird also festgestellt, dass es einen eigenen Gebetsraum nicht braucht – was auch schwierig wäre, würden dann eventuell andere Konfessionen auf ähnliche Idee kommen und jede Schule müsste für Sunniten und Schiiten jeweils einen Gebetsraum vorhalten und für Katholiken und Evangelen ebenfalls. Das könnt schnell eng werden.
Weshalb die Frankfurter Rundschau heute auf die Idee kommt
Muslimische Schüler, die fünfmal am Tag beten, müssen in ihrer Schule einen geeigneten Raum zur Verfügung gestellt bekommen.
Quelle: FR-Online
kann ich nicht erklären. Vielleicht haben die die TAZ nicht gelesen, aber das Urteil, das ich nicht kenne. (Ich geh aber davon aus, dass dieses Urteil veröffentlicht wird, hat es doch Signalcharakter.)
So weit erst einmal die Tatsachen.