Heute wird das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein mit Spannung erwartetes Grundsatzurteil verkünden: Verhandelt wird der Fall einer Schülerin aus Hessen, die am gemeinsamen Schwimmunterricht von Jungen und Mädchen teilnehmen sollte, dies aber aus religiösen Gründen nicht wollte.
Sowohl das Verwaltungsgericht Frankfurt als auch der hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) vertraten die Auffassung, dass der Schülerin der Schwimmunterricht zuzumuten sei.
Den Menschen im Umfeld der Schülerin, wie deren Familien-Mitgliedern, sollte ein Aufklärungskurs angeboten oder sogar zur Pflicht gemacht werden, wie und warum es in den abrahamitischen Religionen zu dieser Verteufelung der Sexualität gekommen ist,
nämlich weil die orientalischen Kirchen-Gelehrten selber ihre Libido nicht beherrschen konnten. Auch sollte der Wortlaut der Bestimmungen über die Bekleidung einer Frau im Koran, dass eine Frau „oben herum geziemt gekleidet sein soll“, vorgetragen und erläutert werden. Nicht mehr und nicht weniger.
Das Verwaltungsgericht hat in „unserem Sinne“ geurteilt. Morgen gibt es mehr dazu.