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Keine Befreiung vom Unterricht

  • Berlin
Beate T. vor dem Gerichtsgebäude / Foto: Frank Nicolai
Beate T. vor dem Gerichtsgebäude / Foto: Frank Nicolai

Ob Berliner Schüler am Welthumanistentag (21.Juni) Unterrichtsbefreiung erlangen können, wird vorrangig politisch zu klären sein. Das OVG Berlin-Brandenburg hat soeben entschieden, dass das Verwaltungsgericht Berlin im April dieses Jahres zu Recht eine diesbezügliche Klage eines Schülers abgelehnt hat.

von Walter Otte

Das VG Berlin vertrat die Auffassung, dass es keinen Rechtsanspruch auf Änderungen der für die Berliner Schulbehörde maßgeblichen Verwaltungsvorschrift gäbe, da die Entscheidung im Ermessen der Behörde stehe. Das OVG hat als maßgebliches Kriterium die Verletzung des verfassungsrechtlich verbürgten Gleichheitsgrundsatzes genannt, allerdings eine solche Verletzung im Falle des klagenden Berliner Schülers verneint.

In einer Presseerklärung des OVG vom 16.07.2013 heißt es: „Der Kläger habe nicht dargelegt, dass der verfassungsrechtlich verbürgte Gleichheitsgrundsatz verletzt sei. Er selbst gehe davon aus, dass eine Befreiung vom Unterricht aus religiösen Gründen an den in der Ausführung genannten Tagen wegen der Sozialbedeutung und Größe der Religionsgemeinschaften gerechtfertigt sei. Konkrete Angaben zu einer vergleichbaren Bedeutung und Größe des humanistischen Verbandes fehlten jedoch. Ein Hinweis auf die Zahl der von den humanistischen Verband unterrichteten Schüler und Schülerinnen reiche es insoweit nicht aus.“

Außerdem verweist das OVG darauf, dass auch dann, wenn sich bei der Verweigerung von Unterrichtsfreistellungen zwecks Teilnahme am Welthumanistentag eine „nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung“ ergeben solle, es Sache der Verwaltung sei, auf welcher Art und Weise diese Ungleichbehandlung zu beseitigen sei. In der Berliner Verwaltungsvorschrift zur Schulpflicht ist ist geregelt, dass Angehörige von Religionsgemeinschaften an deren jeweiligen Feiertagen Freistellung vom Unterricht erhalten können. Angehörige von Weltanschauungsgemeinschaften sind in dieser Vorschrift nicht erwähnt, obwohl verfassungsrechtlich Weltanschauungs- und Religionsgemeinschaften gleichgestellt sind.

Eine genaue Analyse des Beschlusses des OVG wird erst dann vorzunehmen sein, wenn dieser in schriftlicher Fassung vorliegt…

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hpd Recht
Dienstag, 6. August 2013 EHBB

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2 thoughts on “Keine Befreiung vom Unterricht”

  1. Uwe Lehnert sagt:
    Dienstag, 6. August 2013 um 13:15

    Das Gericht erklärt uns also: Gedankliche Konstruktionen wie Christentum, Judentum, Islam, sie lassen sich kurz auch als Wahnsysteme bezeichnen, sind »sozialbedeutend« und »groß«. Weltanschauungsgemeinschaften wie der HVD, die sich der Rationalität verbunden fühlen und bezüglich der Lebensgestaltung auf Vernunft und Empirie setzen, gelten bezüglich Qualität und Quantität als bedeutungslos, also vernachlässigbar.

    Zu erinnern daran ist, dass in Berlin nur ein knappes Drittel christlich-religiös gebunden sind. Tatsächlich ist die Zahl der Gläubigen noch kleiner, da eine unbekannte Anzahl aufgrund des verfassungswidrigen kirchlichen Arbeitsrechts als Zwangschristen zu bezeichnen ist.

    Dass laut Verfassung Weltanschauungsgemeinschaften den Religionsgemeinschaften gleichgestellt sind, ist offenbar unerheblich. Aber das kennen wir aus vielen anderen Zusammenhängen. Man braucht nur an die ungemein vielfältigen Verquickungen von staatlichen und kirchlichen Interessen denken, die in ihrer großen Mehrheit alle nicht dem Geist des Grundgesetzes entsprechen. (Siehe z.B. meinen Beitrag jüngst in Freigeist Weimar: http://www.freigeist-weimar.de/beitragsanzeige/einige-ketzerische-anmerkungen-zum-thema-gottesstaat/ )

    Das Verhalten der Gerichte, die sich nach wie vor überwiegend dem »christlichen Abendland« verpflichtet fühlen, ist vergleichbar dem eines Kämpfers, der mit dem Rücken zur Wand steht und zu immer fragwürdigeren Abwehrmethoden greift. Die Verfassung ist für so manches Gericht nur dann bedeutsam, wenn kirchliche Interessen tangiert sind.

    1. Nic sagt:
      Mittwoch, 7. August 2013 um 10:51

      Ich habe das ähnlich kommentiert: Mir kommt das Urteil so vor, als erkennt das Gericht den HVD nicht als Weltanschauungsgemeinschaft an.

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