Es scheint, als wäre für die Staatsanwaltschaft es kein Missbrauch, wenn ein Pater einem 16-jährigen Schüler „in die Unterhose fasst“. Auch „Poklapse“ und das Verabreichen von Zäpfchen an zehn- und elfjährige Jungen ohne deren Einverständnis sind nach Auffassung der Behörde keine Missbrauchstat.
Es lassen sich „keine zuverlässigen Anhaltspunkte für eine etwaige sexuelle Motivation entnehmen“ – so die Staatsanwaltschaft zur Einstellung des Verfahrens.
Pater K. ist Sanitäter am Collegium Josephinum in Bonn. Von den Schülern wird er „Pater Pädo“ genannt, was darauf hinweist, dass der Pater schon länger bei den Schülern im Ruf steht, nicht zwingend notwendig zu handeln.
Nach einer Beurlaubung während der Ermittlungen ist Pater K. nun wieder zurück in der Schule. Deren Rektor dazu: „Seine Schule sei vorbildlich mit dem Verdacht auf sexuellen Kindesmissbrauch umgegangen.“
Leider vergaß er dabei zu erwähnen, dass die betroffenen Schüler gemobbt wurden und inzwischen die Schule verließen. Während Pater K. seine Tätigkeit nun wieder aufnehmen durfte.
Dass die Kirche nicht dazu lernt ist ja bekannt. Aber dass nun auch noch die Staatsanwaltschaft ins religiöse Horn stößt…
aber gut: im tiefkatholischen Bonn; was soll man erwarten
Das ist keine regionale aber ungut Gerechtigkeit. Auf hoher See, vor Gericht und vor Gott, … Der §166 ist nicht jenseits von Gut und Böse (MSS).
Ich finde diesen Fall deshalb wichtig und erwähnenswert, weil es den Anschein hat, als würde die Gesellschaft nach der Aufdeckung der Missbrauchsfälle in den Kirchen und deren Einrichtungen nun zur unguten „Normalität“ zurückkehren.
Dass dabei die Judikative mitmacht, ist erschreckend. Aber nicht verwunderlich, wenn man sich den aktuellen Fall in Berlin anschaut, bei dem der Justizsenator die Staatsanwaltschaften anweist, nicht gegen Beschneidungen vorzugehen: http://goo.gl/HoCPy