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Na endlich! Godwin’s law

  • Meinung
  • Staat und Religion
jüdische Beschneidung, Foto: Wikipedia

Ihr kennt Godwin’s law nicht? Macht nix; Wikipedia ist Euer Freund:

Godwin’s law (englisch für „Godwins Gesetz“) ist ein Begriff aus der Internetkultur, der von dem Rechtsanwalt und Sachbuchautor Mike Godwin 1990 geprägt wurde. Es besagt, dass im Verlaufe längerer Diskussionen, beispielsweise in Usenet-Newsgroups, mit zunehmender Dauer die Wahrscheinlichkeit, dass jemand einen Nazi-Vergleich einbringt, gegen den Wert Eins tendiert.

Ich habe eigentlich seid gestern darauf gewartet, dass irgendwer in der Beschneidungsdebatte die Nazi-Keule rausholt. Und endlich! endlich hat es geklappt: In fetten Lettern titelt die Welt (1.):

Hitler würde sich über Beschneidungsverbot freuen

da fehlen nur noch drei Ausrufezeichen dahinter.

Dann palavert der Autor Jacques Schuster noch ein Weilchen so vor sich hin, vergleicht das Grundgesetz mit der Bibel („Um Gottes Willen!“ mag man da ausrufen) und kommt zu solch erfrischender Erkenntnis: „so verwechselt eine zunehmend ahnungs- und religionslose Gesellschaft immer häufiger Brauchtum, das sich verändern lässt, mit Glaubensgesetzen, die nicht anzutasten sind, um gleich beider Ende herbeizusehnen. „

Merke: Weil die Gesellschaft immer gottloser wird, wird sie immer ahnungsloser.

Und so ist es dann kein weiter Weg, religiöses Brauchtum über das Recht auf körperliche Unversehrtheit zu stellen:  „Die Amtsrichter und ein Großteil der öffentlichen Meinung maßen sich an, das Judentum an sich zu bewerten.“ Weil nämlich – so die Logik des Autoren, es in der Bibel (Tora) steht, dass ein männlicher Jude acht Tage nach seiner Geburt beschnitten werden muss. „Wer die Beschneidung an seinem jüdischen Sohn nicht vollzieht, gilt als „Zerstörer des Bundes“ (Gen. 17,14). Die Beschneidung darf deshalb selbst an den höchsten jüdischen Feiertagen vorgenommen werden. So wichtig ist den Juden dieses Bundeszeichen.“ Ja dann…

Ich warte auf den Moment, in dem Schuster auch noch die Wiedereinführung der Sklaverei, das Abschlachten aller Nicht- oder Andersgläubigen fordert (steht ja schließlich in der Bibel!) und anstelle von Verfassungsrichtern Tora-Gelehrte, Mullahs und Pfarrer in Karlsruhe fordert.

Nic

1.) http://www.welt.de/debatte/kommentare/article107806980/Hitler-wuerde-sich-ueber-Beschneidungsverbot-freuen.html

Crosspost mit Nics Bloghaus

 

Deutschland Medien Recht Religionen
Donnerstag, 5. Juli 2012 EHBB

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4 thoughts on “Na endlich! Godwin’s law”

  1. Pingback: Nics Bloghaus
  2. Skydaddy sagt:
    Donnerstag, 5. Juli 2012 um 12:05

    Schusters Beispiel mit der verweigerten Bluttransfusion zeigt gerade, wie hoch die körperliche Unversehrtheit zu werten ist: Auch, um das Leben der Ehefrau zu retten, darf man dem Ehemann nicht gegen seinen Willen Blut abnehmen. — Wie will da jemand für die unnötige Beschneidung von Kindern argumentieren? Das Blut bildet sich wieder nach, die Vorhaut nicht.

    Schuster: ‎“seit Langem rät die Weltgesundheitsorganisatio​n (WHO) den Afrikanern dazu, ihre Jungen beschneiden zu lassen“.

    Soweit ich weiß, empfiehlt die WHO das sei 2007. Vor allem aber: Die WHO legt wert darauf, dass die Beschneidungen FREIWILLIG erfolgen.

    Außerdem scheinen die zugrundliegenden „Studien“ von Beschneidungsfanatikern zu stammen. Es liegt ja auch auf der hand, dass man für einen zuverlässigen Schutz gegen Geschlechtskrankheiten sowieso Kondome benutzen muss – wozu dann noch die Beschneidung?

    When bad science kills, or how to spread AIDS

  3. Linus Heilig sagt:
    Donnerstag, 5. Juli 2012 um 18:49

    Dem Lügner Adolf traue ich alles zu. Laut seinem Sekretär Rochus Misch weiß ich seit gestern, dass er auch Alkohol getrunken hat. Jetzt bleibt nur noch zu widerlegen, dass er immer frisch rasiert war.

  4. Linus Heilig sagt:
    Samstag, 7. Juli 2012 um 09:13

    Bischof = Aufseher = Verfassungsschutz, das nenne ich Transformation einer altgriechischen Bedeutung nach Neusprech unter Vertuschung der Wurzeln. So wird aus Bevormundung scheinheilig Schutz. Was Godwin (nomen est omen) mit dem aktuellen Urteil zur Overbeck-Anzeige unter Berücksichtigung von §166 zu tun hat, ist mir entfallen während ich dies schrieb.

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